Aktuelle Hinweise
Sperrung der Grill und Feuerstellen im Wald und am Waldrand
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der dadurch täglich größer werdenden Waldbrandgefahr, werden aus Forstschutzgründen die öffentlichen Grillstellen im Wald und im Abstand von 100m zum Waldrand innerhalb des Landkreises Heidenheim ab sofort und bis auf Weiteres gesperrt.
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld geahndet werden (§78 i.V.m §83 LWaldG).