
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landkreis Heidenheim ist bemüht, seine Internetseite im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite heidenheimer-brenzregion.de.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 10. April 2025 vorgenommenen Selbstbewertungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 L-BGG-DVO.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Nur teilweise Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache.
- In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Auch Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, DMOs, Vereinen, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor. - In den Webauftritt eingebundene Videos
Begründung: Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription sind teilweise nicht mit einem Untertitel versehen. Bei neu produzierten Videos wird darauf geachtet, einen Untertitel anzubieten. - Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der o. g. Seiten können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Kartografie innerhalb der Webseite
Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist im Wesentlichen eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann. - Bilder aus der gemeinsamen mein.toubiz Datenbank haben nicht immer einen Alternativ-Text
Begründung: Die touristische Internetseite des Landkreises Heidenheim hat als zentrales Element die mein.toubiz-Datenbank (zentrale touristische Datenbank des Landes Baden-Württemberg) im Einsatz. Kooperierende Tourismuseinrichtungen können hierüber verschiedenste Datensätze einpflegen, welche dann über die touristische Internetseite des Landkreises Heidenheim ausgespielt werden. Je nach Pflegestatus sind diese Datensätze mehr oder weniger barrierefrei. Der Landkreis Heidenheim hat darauf keinen direkten Einfluss, macht die Partner aber auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Themas an verschiedenen Stellen aufmerksam und sensibilisiert regelmäßig. - Externe Dateneinträge entsprechen nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit
Begründung: Die touristische Internetseite des Landkreises Heidenheim hat als zentrales Element die mein.toubiz-Datenbank (zentrale touristische Datenbank des Landes Baden-Württemberg) im Einsatz. Kooperierende Tourismuseinrichtungen können hierüber verschiedenste Datensätze einpflegen, welche dann über die heidenheimer-brenzregion.de ausgespielt werden. Je nach Pflegestatus sind diese Datensätze mehr oder weniger barrierearm. Der Landkreis Heidenheim hat darauf keinen direkten Einfluss, macht die Partner aber auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Themas an verschiedenen Stellen aufmerksam und sensibilisiert regelmäßig.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.
2. Barrieren melden: Kontakt und Feedback-Möglichkeit
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Seite auffallen oder sollten Sie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises Heidenheim:
Frau Stefanie Mäckle: behindertenbeauftragte@landkreis-heidenheim.de
4. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Webseite: barrierefreiheit-bw.de
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Telefon: 0711 12339375.
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.