Ruine Güssenburg

Erklärung zur Barrierefreiheit

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Der Landkreis Heidenheim ist bemüht, sein Online-Angebot im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes- Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.heidenheimer-brenzregion.de.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 3. Juli 2025 durchgeführten Selbstbewertung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 L-BGG-DVO.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Nur teilweise Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache.
  • Videos sind teils nicht mit Untertiteln versehen. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neu produzierten Videos wird auf einen Untertitel geachtet.
  • Bilder aus der gemeinsamen mein.toubiz Datenbank haben nicht immer einen Alternativ-Text.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der o. g. Seiten können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
  • Touren, Sehenswürdigkeiten und insbesondere die damit verbundenen Texte, Bilder und PDF-Dateien aus der gemeinsamen mein.toubiz Datenbank.
  • Auf mehreren Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut „aria-hidden“ enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
  • Auf mehreren Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
  • Auf fast allen Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
  • Auf mehreren Seiten sind Beschreibungs-Listen falsch strukturiert. Dadurch werden Beschreibungs-Erklärungen und Beschreibungs-Überschriften nicht korrekt angezeigt und von Hilfstechnologien korrekt ausgegeben.
  • Auf allen Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern.
  • Auf einer Seite gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.

2. Barrieren melden: Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Seite auffallen oder sollten Sie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises Heidenheim:

Frau Stefanie Mäckle 
behindertenbeauftragte@landkreis-heidenheim.de

4. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Webseite: barrierefreiheit-bw.de
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Telefon: 0711 12339375.

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.