Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Heidenheim ist bemüht, sein Online-Angebot im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseiten
heidenheimer-brenzregion.de
albschaeferweg.de
albtaeler-radweg.de
die-brenz.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Touren und Sehenswürdigkeiten

Auf unserer Internetseite sind Touren und Sehenswürdigkeiten aus Outdooractive über eine Schnittstelle eingebunden. Die Texte, Bilder und über den Download generierte PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Bei Neugestaltung der Internetseite wird geprüft, ob eine barrierefreie Darstellung im Zusammenhang mit der Schnittstelle möglich ist.

Videos

Auf unserer Internetseite sind Videos eingebunden, die aktuell nicht mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neu produzierten Videos wird darauf geachtet, einen Untertitel anzubieten.

Bilder

Auf unserer Internetseite sind Bilder eingebunden, denen teilweise keine Alternativtexte zugeordnet wurden.

Onlineshop/Prospektbestellung

Über unsere Internetseite können Produkte und Prospekte über ein Formular bestellt werden. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.

Verlinkungen

Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von heidenheimer-brenzregion.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.04.2022 erstellt. Es liegen eigene Bewertungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 L-BGG-DVO zugrunde.

Die Erklärung wurde zuletzt am 12. April 2022 überprüft.

3. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Schicken Sie dazu bitte eine E-Mail an die kommunale Behindertenbeauftragte Stefanie Mäckle, s.maeckle@landkreis-heidenheim.de.

4. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die kommunale Behindertenbeauftragte wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 3 dieser Erklärung.

Sollten unsere Bemühungen, die Seite barrierefrei zu erstellen, aus Ihrer Sicht nicht ausreichend sein und sind unsere Antworten auf Ihre Fragen aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Poststelle@bfbmb.bwl.de
0711 279-3360

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.