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Alle Informationen zur Heidenheimer Brenzregion.

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Datenschutzhinweis für die Facebook-Seite der Heidenheimer Brenzregion

Bitte beachten Sie unseren Datenschutzhinweis für die Verwendung von Facebook, wenn Sie die Facebook-Seite der Heidenheimer Brenzregion aufrufen.

Datenschutz bei Facebook

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über die datenschutzrechtlichen Aspekte der Facebook-Seite der Heidenheimer Brenzregion (nachfolgend „Facebook-Seite“) informieren. Die Facebook-Seite wird vom Landratsamt Heidenheim, Zentralstelle, Freizeit und Tourismus betrieben und verwaltet.

Sie finden nachfolgend Informationen zu den Zwecken der Nutzung der Facebook-Seite, alternativen Informations- und Kommunikationsangeboten, den maßgeblichen Rechtsgrundlagen, Art, Umfang und Zwecken der Datenverarbeitung durch Facebook und Beteiligung des Landratsamtes Heidenheim sowie Ihren Betroffenen-Rechten und weiteren Informationsquellen.

Diese Informationen stellen eine Ergänzung zu der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Heidenheimer Brenzregion dar, in der Sie insbesondere die Angaben zum Verantwortlichen, Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten erhalten.

Zwecke der Nutzung der Facebook-Seite

Das Landratsamt Heidenheim nutzt die Facebook-Seite, um unter dem Regionsbegriff „Heidenheimer Brenzregion“ über die Freizeit- und Tourismusangebote des Landkreises zu informieren, den Dialog zu diesen Angeboten mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises sowie mit Gästen zu befördern und Feedback zu erhalten.

Alternative Informations- und Kommunikationsangebote

Die Facebook-Seite stellt lediglich ein Zusatzangebot für die Nutzerinnen und Nutzer von Social Media dar. Das Landratsamt Heidenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen und übrigen Interessierten alternative Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, die ohne Nachteil statt der Facebook-Seite verwendet werden können:

Die Webseite der Heidenheimer Brenzregion hält Informationen zum Freizeit- und Tourismusangebot des Landkreises bereit.

Das Landratsamt Heidenheim weist darauf hin, dass die Facebook-Seite allein der Informationen und Kommunikation dient, über sie jedoch kein Bürgerservice oder sonstige Verwaltungsaufgaben erbracht werden können.

Rechtsgrundlage der Nutzung

Die Nutzung der Facebook-Seite und die mit Ihr einhergehende Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Landratsamt Heidenheim erfolgt auf Grundlage von Paragraf 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG BW) (als einer Vorschrift im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 UAbs. 1 lit e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), und dient der Wahrnehmung erforderlicher Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für das Freizeit- und Tourismusangebot des Landkreises.

Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucher

Bei der Facebook-Seite handelt es sich um eine Online-Präsenz innerhalb der Plattform Facebook, die von der Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland angeboten wird (nachfolgend „Facebook“).

Facebook erhebt die personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher der Facebook-Seite und verarbeitet diese entsprechend der Datenrichtlinie von Facebook. Hierzu gehören insbesondere Interaktionen mit der Facebook-Seite, wie zum Beispiel Aufruf von Beiträgen, Bildern, deren Teilen, Betätigen der „Gefällt-mir“-Schaltfläche, als auch Angaben zum Gerät der Nutzer (nachfolgend „Besucherdaten“). Weitere Informationen zu den verarbeiteten Besucherdaten können Sie den Informationen zu Seiten-Insights-Daten von Facebook entnehmen.

Die Besucherdaten können eingesetzt werden, um Besucherinnen und Besuchern der Facebook-Seite Inhalte oder Werbeanzeigen entsprechend deren Interesse an bestimmten Beiträgen der Facebook-Seite oder deren Interaktionen mit deren Inhalten, etwa Klick auf die „Gefällt mir“-Schaltfläche, anzuzeigen.

Zu den vorgenannten Zwecken werden auf den Geräten der Besucher der Facebook-Seite sogenannte „Cookies“ gespeichert, also kleine Dateien, die oben genannte Informationen pseudonym (das heißt ohne Klardaten, wie zum Beispiel Namen oder E-Mailadressen) speichern. Details zu den Cookies sowie den Widerspruchsmöglichkeiten, erhalten Nutzer in der Cookie-Richtlinie von Facebook.

Gemeinsame Verantwortlichkeit mit Facebook und Betroffenenrechte

Das Landratsamt Heidenheim ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher der Facebook-Seite gemäß Artikel 4 Nummer 7 DS-GVO mit Facebook gemeinsam verantwortlich und hat zu diesem Zweck eine spezielle Vereinbarung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Satz 2 mit Facebook abgeschlossen.

In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass Facebook für die Datenverarbeitung primär verantwortlich ist und das Landratsamt Heidenheim keinen Zugang zu den einzelnen Daten der Besucherinnen und Besucher hat, sondern nur aggregierte Statistiken, wie etwa die Geschlechter- oder Altersverteilung, abrufen kann. Ferner verpflichtet sich Facebook die Betroffenenrechte zu beachten und zum Beispiel Auskunfts-, Widerspruchs- oder Löschungsanfragen zu beantworten.

Das Landratsamt Heidenheim bittet Besucherinnen und Besucher der Facebook-Seite daher, sich im Hinblick auf die Geltendmachung deren Betroffenenrechte bezüglich der Verarbeitung ihrer Daten durch Facebook, direkt an Facebook zu wenden. Denn aus vorgenannten Gründen könnte das Landratsamt Heidenheim zum Beispiel Auskunftsanfragen ebenfalls nur an Facebook weiterleiten. Darüber hinaus beachtet das Landratsamt Heidenheim die ihm obliegenden Pflichten gegenüber den Betroffenen entsprechend den Hinweisen zu Betroffenenrechten in der Datenschutzerklärung.

Ferner weist das Landratsamt Heidenheim darauf hin, dass laut der Vereinbarung mit Facebook, die irische Datenschutzkommission die Behörde ist, die die Aufsicht über die Verarbeitung unter gemeinsamer Verantwortung federführend ausübt. Besucher der Facebook-Seite haben das Recht, eine Beschwerde neben der für sie zuständigen lokale Aufsichtsbehörde auch an die irische Datenschutzkommission zu richten.

Bedarfsprüfung und Evaluation

Der Betrieb der Facebook-Seite durch das Landratsamt Heidenheim erfolgt auf Grundlage einer Bedarfsprüfung, in der ein Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger und übriger Adressaten mittels der Sozialen Medien und hierbei der Plattform Facebook, als der am häufigsten von ihnen frequentierten Plattform, festgestellt wurde. Ebenfalls wurden die rechtlichen Aspekte der Nutzung der Facebook-Seite geprüft, in dessen Rahmen der Bedarf an der Information und Kommunikation mit Social Media-Nutzern mit deren Schutzinteressen abgewogen und entsprechende Schutzmaßnahmen, wie etwa die vorliegenden Informationen, ergriffen wurden.

Die Facebook-Seite wird durch das Landratsamt Heidenheim, Zentralstelle, Freizeit und Tourismus, betreut. Das Fachpersonal überprüft regelmäßig, ob der vorgenannte Kommunikations- und Informationsbedarf besteht, die rechtlichen Vorgaben gewahrt werden und ergreift andernfalls die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen.

Verfolgung des Surfverhaltens und Social-Plug-Ins

Auch wenn Sie nicht bei Facebook angemeldet/registriert sind, speichert Facebook beim Aufruf dieser Seite auf Ihrem Rechner ein Cookie, über das möglicherweise Ihr Verhalten im Internet nachverfolgt werden könnte. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, löschen Sie nach dem sie eine Facebook-Seite verlassen haben die in Ihrem Browser gespeicherten Cookies oder verbieten Sie in den Browser-Einstellungen generell Webseiten Cookies auf Ihrem Rechner zu speichern (sehen Sie hierzu in der „Hilfe“ Ihres Browsers nach).

Dieses Cookie wird auch auf Ihrem Rechner gespeichert, wenn Sie auf anderen Webseiten von Facebook auf einen „Gefällt mir“-Knopf von Facebook klicken. Facebook speichert zudem beim Besuch einer Facebook-Seite oder einer anderen Webseite mit dem „Gefällt mir“-Knopf Ihre aktuelle IP-Adresse. Hierüber ist potentiell ebenfalls eine temporäre Nachverfolgung Ihres Surfverhaltens möglich. Auf unserer Internetseite (www.heidenheimer-brenzregion.de) benutzen wir deshalb keine Social-Plug-Ins wie den „Gefällt mir“-Knopf. Das Speichern der Cookies unterliegt nicht unserem Einfluss und wird ausschließlich durch Facebook gesteuert.

Gehen Sie bewusst mit Ihren Daten um. Denken Sie daran, dass alle Ihre Nachrichten, Bilder und Kommentare auf den Servern von Facebook gespeichert bleiben. Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook Ihr Surfverhalten nachvollzieht, loggen Sie sich nach jeder Facebook-Sitzung aus. Löschen Sie die auf dem Computer gespeicherten Cookies oder stellen Sie Ihren Browser so ein, dass dies automatisch geschieht, wenn sie Ihren Browser schließen (sehen Sie hierzu bitte in der „Hilfe“-Funktion Ihres Browsers nach). Eine weitere Möglichkeit ist es, für Facebook einen gesonderten Browser zu benutzen.

Wenn Sie zum Beispiel normalerweise mit dem Internet Explorer von Microsoft im Internet surfen, benutzen Sie für Facebook ausschließlich einen alternativen Browser wie Mozilla Firefox, Google Chrome, Safari, Opera oder einen ähnlichen.

Datenschutzhinweise auf heidenheimer-brenzregion.de

Sie können auch ohne eine Anmeldung bei Facebook mit uns Kontakt aufnehmen

Alle wichtigen Information finden Sie auch auf unserer Internetseite

Datenschutz-Tipps für Facebook

Netzwelt: Facebook: So schützt ihr eure Privatsphäre – auch in der App

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Video-Tipps für mehr Datenschutz bei Facebook

Heise online: Datenspuren bei Facebook löschen

Heise online: Facebook komplett löschen – so geht’s

PC-Welt: So surfen Sie absolut anonym im Internet

Nützliche Links

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Der Bundesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit

Virtuelles Datenschutzbüro

Klicksafe.de: Datenschutz

Datenschutzhinweis für die Instagram-Seite der Heidenheimer Brenzregion

Betreiber der Instagram-Online-Präsenz), wenn Sie die Instagram-Seite der Heidenheimer Brenzregion aufrufen.

Datenschutz bei Instagram

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über die datenschutzrechtlichen Aspekte unserer Präsenz bei Instagram unter Heidenheimer-Brenzregion (nachfolgend „Instagram-Account“) informieren. Der Instagram-Account wird vom Landratsamt Heidenheim, Zentralstelle, Freizeit und Tourismus betrieben und verwaltet.

Sie finden nachfolgend Informationen zu den Zwecken der Nutzung des Instagram-Accounts, alternativen Informations- und Kommunikationsangeboten, den maßgeblichen Rechtsgrundlagen, Art, Umfang und Zwecken der Datenverarbeitung durch das Landratsamt Heidenheim bzw. Facebook sowie Ihren Betroffenen-Rechten und weiteren Informationsquellen.

Diese Informationen stellen eine Ergänzung zu der Datenschutzerklärung der Heidenheimer Brenzregion dar, in der Sie insbesondere die Angaben zum Verantwortlichen, Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten erhalten.

Zwecke der Nutzung des Instagram-Account

Das Landratsamt Heidenheim nutzt die Instagram-Seite, um unter dem Regionsbegriff „Heidenheimer Brenzregion“ über die Freizeit- und Tourismusangebote des Landkreises zu informieren, den Dialog zu diesen Angeboten mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises sowie mit Gästen zu befördern und Feedback zu erhalten.

Alternative Informations- und Kommunikationsangebote

Die Instagram-Seite stellt lediglich ein Zusatzangebot für die Nutzerinnen und Nutzer von Social Media dar. Das Landratsamt Heidenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen und übrigen Interessierten alternative Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, die ohne Nachteil statt der Instagram-Seite verwendet werden können:

Die Webseite der Heidenheimer Brenzregion hält Informationen zum Freizeit- und Tourismusangebot des Landkreises bereit.

Das Landratsamt Heidenheim weist darauf hin, dass die Facebook-Seite allein der Informationen und Kommunikation dient, über sie jedoch kein Bürgerservice oder sonstige Verwaltungsaufgaben erbracht werden können.

Rechtsgrundlage der Nutzung

Die Nutzung der Instagram-Seite und die mit Ihr einhergehende Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Landratsamt Heidenheim erfolgt auf Grundlage von Paragraf 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG BW) (als einer Vorschrift im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 UAbs. 1 lit e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), und dient der Wahrnehmung erforderlicher Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für das Freizeit- und Tourismusangebot des Landkreises.

Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook

Bei dem Instagram-Account handelt es sich um eine Online-Präsenz innerhalb der Plattform Instagram, die von der Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland angeboten wird (nachfolgend „Meta“).

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie den hier angebotenen Instagram-Dienst und dessen Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z.B. liken, kommentieren).

Mit der Verwendung von Instagram werden Ihre personenbezogenen Daten von Meta erfasst, übertragen, gespeichert, offengelegt und verwendet und dabei unabhängig von Ihrem Wohnsitz in die Vereinigten Staaten, Irland und jedes andere Land, in dem Meta geschäftlich tätig wird, übertragen und dort gespeichert und genutzt.

Meta verarbeitet dabei zum einen Ihre freiwillig eingegebenen Daten wie Name und Nutzername, E-­Mail-Adresse, Telefonnummer oder die Kontakte Ihres Adressbuches, wenn Sie dieses hochladen oder synchronisieren.

Zum anderen wertet Meta aber auch die von Ihnen geteilten Inhalte daraufhin aus, an welchen Themen Sie interessiert sind, speichert und verarbeitet vertrauliche Nachrichten, die Sie direkt an andere Nutzer schicken und kann Ihren Standort anhand von Geolokations-Daten, Informationen zu Drahtlosnetzwerken oder über Ihre IP-Adresse bestimmen, um Ihnen Werbung oder andere Inhalte zukommen zu lassen.

Zur Auswertung benutzt Meta unter Umständen Analyse-Tools wie Instagram- oder Google-Analytics. Das Landratsamt hat keinen Einfluss auf eine Nutzung solcher Tools durch Meta und wurde über einen solchen potentiellen Einsatz auch nicht informiert. Auch werden die von Meta bei der Analyse gewonnenen Daten nicht zur Verfügung gestellt. Lediglich bestimmte, nicht-personenbezogene Informationen über die Post-Aktivität, also etwa die Anzahl der Profil- oder Medien-Klicks durch einen bestimmten Post, sind für das Landratsamt über seinen Account einsehbar. Überdies hat das Landratsamt keine Möglichkeit, den Einsatz solcher Tools auf seinem Instagram-Account zu verhindern oder abzustellen.

Schließlich erhält Meta auch Informationen, wenn Sie etwa Inhalte ansehen, auch wenn Sie keinen Account erstellt haben. Bei diesen sogenannten „Log-Daten“ kann es sich um die IP-Adresse, den Browsertyp, das Betriebssystem, Informationen zu der zuvor aufgerufenen Website und den von Ihnen aufgerufenen Seiten, Ihrem Standort, Ihrem Mobilfunkanbieter, dem von Ihnen genutzten Endgerät (einschließlich Geräte-ID und Anwendungs-ID), die von Ihnen verwendeten Suchbegriffe und Cookie-Informationen handeln.

Über in Webseiten eingebundene Instagram-Buttons oder -Widgets und die Verwendung von Cookies ist es Facebook möglich, Ihre Besuche auf diesen Webseiten zu erfassen und Ihrem Instagram-Profil zuzuordnen. Anhand dieser Daten können Inhalte oder Werbung auf Sie zugeschnitten angeboten werden.

Möglichkeiten, die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken, haben Sie bei den allgemeinen Einstellungen Ihres Instagram-Kontos sowie unter dem Punkt „Datenschutz und Sicherheit“. Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (Smartphones, Tablet-Computer) in den dortigen Einstellmöglichkeiten den Zugriff von Facebook auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos, Standortdaten und so weiter beschränken. Dies ist jedoch abhängig vom genutzten Betriebssystem.

Instagram-Datenschutzrichtlinie

Instagram: Privatsphäre Einstellungen

Instagram: Link zu einer Datei mit deinen Fotos, Kommentaren und Profilinformationen anfordern

Instagram: Autorisierte Apps und Webseiten verwalten

Instagram: Einstellung für E-Mail- und SMS-Benachrichtigungen

Instagram: Hochgeladene Kontakte verwalten

Datenschutzhinweise auf heidenheimer-brenzregion.de

Sie können auch ohne eine Anmeldung bei Facebook mit uns Kontakt aufnehmen

Alle wichtigen Information finden Sie auch auf unserer Internetseite

Gemeinsame Verantwortlichkeit mit Facebook und Betroffenenrechte

Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind wir nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gemeinsam mit Meta verantwortlich. Die Entscheidung des EuGH vom 05.06.2018 finden Sie hier.

Das Landratsamt Heidenheim hat keinen Zugang zu den einzelnen Daten der Besucherinnen und Besucher, sondern kann nur aggregierte Statistiken, wie etwa die Geschlechter- oder Altersverteilung, abrufen. Folglich ist primär Meta für die Datenverarbeitung verantwortlich.

Das Landratsamt Heidenheim bittet Besucherinnen und Besucher der Instagram-Seite daher, sich im Hinblick auf die Geltendmachung deren Betroffenenrechte bezüglich der Verarbeitung ihrer Daten durch Instagram, direkt an Meta zu wenden. Denn aus vorgenannten Gründen könnte das Landratsamt Heidenheim zum Beispiel Auskunftsanfragen ebenfalls nur an Instagram bzw. Meta weiterleiten. Darüber hinaus beachtet das Landratsamt Heidenheim die ihm obliegenden Pflichten gegenüber den Betroffenen entsprechend den Hinweisen zu Betroffenenrechten in der Datenschutzerklärung.

Bedarfsprüfung und Evaluation

Der Betrieb der Instagram-Seite durch das Landratsamt Heidenheim erfolgt auf Grundlage einer Bedarfsprüfung, in der ein Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger und übriger Adressaten mittels der Sozialen Medien und hierbei der Plattform Instagram, als einer der am häufigsten von ihnen frequentierten Plattform, festgestellt wurde. Ebenfalls wurden die rechtlichen Aspekte der Nutzung der Instagram-Seite geprüft, in dessen Rahmen der Bedarf an der Information und Kommunikation mit Social Media-Nutzern mit deren Schutzinteressen abgewogen und entsprechende Schutzmaßnahmen, wie etwa die vorliegenden Informationen, ergriffen wurden.

Die Instagram-Seite wird durch das Landratsamt Heidenheim, Zentralstelle, Freizeit und Tourismus, betreut. Das Fachpersonal überprüft regelmäßig, ob der vorgenannte Kommunikations- und Informationsbedarf besteht, die rechtlichen Vorgaben gewahrt werden und ergreift andernfalls die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen.

Nützliche Links

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Der Bundesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit

Virtuelles Datenschutzbüro

Klicksafe.de: Datenschutz

PC-Welt: So surfen Sie absolut anonym im Internet

Teilnahmerichtlinien Gewinnspiel

Der Veranstalter aller Gewinnspiele auf der Facebook- und Instagram-Seite Heidenheimer Brenzregion ist das

Landratsamt Heidenheim
Freizeit & Tourismus
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim
Tel. 07321 321-2593
E-Mail: info@heidenheimer-brenzregion.de

Zur Teilnahme sind alle über 18-Jährigen mit Wohnsitz in Deutschland berechtigt. MitarbeiterInnen vom Landratsamt Heidenheim sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Unsere Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Facebook und werden in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Beleidigende Kommentare, falsche Tatsachen oder Posts, die gegen Wettbewerbs- oder Urheberrechte verstoßen werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen und wir behalten uns vor diese Inhalte zu löschen. Bei Störungen durch Facebook usw. behalten wir uns vor das Gewinnspiel zu beenden oder zu ändern.

Die genauen Gewinne, Zeitraum der Gewinnspiele, konkrete Teilnahmeinformationen und Auswahl der Gewinner werden in jedem Post einzeln beschrieben.

Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt nach Ablauf der genannten Frist über einen Kommentar. Der Gewinner wird dann aufgefordert sich bei uns direkt zu melden. Wenn die Gewinner sich innerhalb von 3 Wochen nicht melden, verfällt der Gewinnanspruch.

Die Daten der Gewinner werden zum Zweck der Versendung des Gewinnes genutzt und nicht weitergegeben. Weitere Informationen zum Umgang mit persönlichen Daten bei unseren Datenschutzbestimmungen.